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Hauptuntersuchungen nach § 29 StVZO

Die in Deutschland wiederkehrende Hauptuntersuchung (Abk.: HU, umgangssprachlich TÜV), soll die Vorschriftsmäßigkeit und Umweltverträglichkeit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Hierzu gibt es unterschiedliche gesetzliche Regelungen, die technische Untersuchungen in regelmäßigen zeitlichen Abständen festlegen.

Sicherheitsprüfungen nach § 29 StVZO

Die Sicherheitsprüfung (Kfz) (SP) ist eine Sicht-, Wirkungs- und Funktionsprüfung bei Nutzkraftwagen (Nkw) in Deutschland.
Folgende Fahrzeugbaugruppen werden dabei einer Prüfung unterzogen:

  • Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtung
  • Lenkung
  • Reifen, Räder
  • Bremsanlage
  • Schließkräfte an fremdkraftbetätigten Türen

Abgasuntersuchungen nach Anlage VIII und VIIIa StVZO

Die Abgasuntersuchung (AU) ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung üblicher Kraftfahrzeuge, die seit Januar 2010 Bestandteil ihrer Hauptuntersuchung ist. Eine AU-Plakette wird seitdem nicht mehr angebracht. Die Abgasuntersuchung an Krafträdern einschließlich Dreirädern und Quads wurde im April 2006 gleich ohne separate Plaketten als Bestandteil der Hauptuntersuchung eingeführt.

Personenbeförderung nach §41 und §42 BOKraft

Untersuchungen an Fahrzeugen zur gewerblichen Personenbeförderung nach §41 und 42 BOKraft